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– Link
– oder in der Form von Werbe- und/oder Linkbanner
– oder durch den Zusatz »Werbung« oder »Anzeige«
Für diese fremden Inhalte ist der Anbieter nur dann verantwortlich, wenn der Anbieter von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es dem Anbieter technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§5 Abs.2 Mediendienste-Staatsvertrag).
Bei »Links« handelt es sich allerdings stets um »lebende« (dynamische) Verweisungen. der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. der Anbieter ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die der Anbieter in seinem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten.
Erst wenn der Anbieter feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem der Anbieter einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird der Anbieter den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit dem Anbieter dies technisch möglich und zumutbar ist.
Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage dem Anbieter von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.